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Was ändert sich 2021 bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)?

Yvonne Bechheim • Dez. 16, 2020

Neue Kriterien bei der Prüfung der Anbieterqualifikationen durch die ZPP

Ab dem neuen Jahr kommen einige Änderungen auf Kursanbieter von Primärprävention (Präventionskurse) zu.


Aber was genau ändert sich für Trainer, Physiotherapeuten und Fitnessstudios? Wir wollen ein wenig Licht in die Dunkelheit bringen und dich über die wichtigsten Neuerungen informieren.


Was ist mit fachlichen Mindeststandards gemeint?



Ab 01.01.2021 muss jeder Kursleiter von Präventionskursen fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen nachweisen. Diese erfolgen nach einem einheitlichen fachlichen Mindestniveau. 



Wie kann ich die fachlichen Mindeststandards nachweisen? (Beispiel Handlungsfeld Bewegung)


Variante 1)


Mindestens 60 % der Mindeststandards können durch den staatlich anerkannten Berufs- bzw. Studienabschluss (z.B. Physiotherapeut, Sport- und Gymnastiklehrer, Diplom-Sportwissenschaftler) nachgewiesen werden. Falls nicht die komplette Ausbildung Gültigkeit hat, können bis zu 40 % der Standards durch weitere  Qualifikations-nachweise (z.B. Übungsleiter B), eines anerkannten Fortbildungsinstitutes, erbracht werden.



Variante 2)


Außerdem können Qualifikationen durch eine anerkannte Ausbildung, zum Beispiel an einer privaten Institution, erworben werden. Hier musst du  den Nachweis erbringen, dass die fachlichen Mindeststandards erfüllt wurden. Für die Ausbildung kommen nur etablierte und renommierte Institutionen in Betracht.


Wir haben für dich eine Tabelle "Anforderungen der ZPP" erstellt, in dem du überprüfen kannst, ob deine Ausbildung die geforderten Inhalte abdeckt.


Nachweis der Trainerqualifikationen: Download >>>



Was ist der Sinn und Zweck dieser neuen Prüfungskriterien?



Bislang konnten nur Trainer mit einer „klassischen“, staatlich-anerkannten, Berufsausbildung (z.B. Physiotherapeut) oder Studienabschluss (z.B. Sportwissenschaften) zertifiziert werden.


Dadurch, dass es aber inzwischen eine Vielzahl an unterschiedlichen Ausbildungs- und Studienrichtungen gibt, will man diesen multidisziplinären Abschlüssen Rechnung tragen und allen Trainern die Möglichkeit einer Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geben.


Außerdem wird dadurch das lebenslange Lernen gewürdigt und mehr Möglichkeiten für den Kursleiter geschaffen, seine erworbenen Qualifikationen anerkennen zu lassen.


Um allen schon zertifizierten Trainer zu stärken, wurde der sogenannte Bestandsschutz geschaffen.



Was bedeutet Bestandsschutz?



Kursleiter/Trainer die bis zum 31.12.2020 (bis zum dahin geltenden Leitfaden Prävention der Zentralen Prüfstelle Prävention - Fassung 01.10.2018) zertifiziert worden sind, erhalten einen Bestandsschutz.


Dieser besagt, dass eine dauerhafte Anerkennung der Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip erfolgt ist. Bei der Zertifizierung von Präventionskursen wird dann nicht jedes Mal deine Trainerqualifikation erneut geprüft.



Wichtig: Studierende oder Auszubildende, die bis 2024 noch in ihrer Ausbildung sind, können nach dem alten Leitfaden Prävention geprüft werden.



Fazit


Für alle Kursleiter gelten einheitliche Richtlinien. Egal ob ihr eine klassische Ausbildung absolviert habt oder euren Nachweis auf dem zweiten Bildungsweg erbringt. Es genügt nicht mehr allein die Berufsqualifikation (ein Dokument), sondern es müssen mehrere Nachweise erbracht werden. So z.B. die Studienbücher, Ausbildungsinhalte, Curriculum etc. Mit der neuen Prüfung wird auch das lebenslange Lernen gewürdigt!


In meinen Augen ist die Hürde einer Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach wie vor sehr hoch. Es genügt nicht der Nachweis eines Fitness A Trainers oder der eines Übungsleiter B. Dieses kann als Zusatzqualifikation eingereicht werden.


Es muss sich um eine fundierte Ausbildung, mit Nachweis von fachwissenschaftlichen fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen, handeln. Als Richtwert gilt ein Umfang einer 1 bis 2-jährigen Ausbildung. 



Ab 2021 – wenn kein Bestandsschutz vorhanden ist



·      Es wird anhand entsprechender Nachweise (viele Unterlagen!)  individuell geprüft, ob die Ausbildung leitfadenkonform ist


·      Staatlich anerkannte Qualifikationen von Aus-, Fort-, und Weiterbildungsinstituten oder Berufs-/Fachverbänden


·      Einheitliche fachliche Mindesstandards. 



Anmerkung:


Du fragst dich sicherlich, ob sich der ganze Aufwand lohnt und ob es gerechtfertigt ist, solche Maßstäbe anzusetzen.


Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass Präventionskurse sehr lukrativ für ein Fitnessstudio oder Physiotherapie sind. In meinen Augen ist es die optimale Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Mehr dazu unter unserem Blogbeitrag „Präventionskurse ein Segen für Physiotherapeuten und Studiobesitzer"



Weiterführende Literatur: Zentrale Prüfstelle Prävention




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